AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vertragsschlüsse mit der Hornet Solar GmbH

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. 1.1 Vertragspartner: Die Hornet Solar GmbH, mit Sitz in 27798 Hude,

Langenberger Str. 7, Deutschland ist Vertragspartner für alle

abgeschlossenen Kaufverträge.

1.2. Vertragserklärungen: Durch die Bestätigung Ihres Angebots durch die

Hornet Solar GmbH wird der Kaufvertrag („Kaufvertrag“) noch nicht

rechtsverbindlich abgeschlossen.

Der rechtsverbindliche Vertragsschluss hängt von der Bedingung ab, dass die

Hornet Solar GmbH bestätigt, dass die Elektroinstallation, Photovoltaikanlage

oder Wallbox/E-Ladesäule wie im Angebot beschrieben errichtet werden

kann. Sobald die Hornet Solar GmbH Ihr akzeptiertes Angebot erhalten hat,

wird sie eine umfassende technische Vorbereitung und Qualitätssicherung

durchführen, um zu prüfen, ob die angebotenen Dienstleistungen wie im

Angebot beschrieben erbracht werden können. Dazu werden spezialisierte

und entsprechend ausgebildete Mitarbeiter der Hornet Solar GmbH die

Dienstleistungen im Detail prüfen. Wenn die Erbringung der Dienstleistungen

möglich ist, kommt es automatisch zum rechtsverbindlichen Vertragsschluss

zwischen Ihnen und der Hornet Solar GmbH. Die Hornet Solar GmbH wird

Ihnen das Ergebnis der Prüfung unverzüglich mitteilen, normalerweise

innerhalb von etwa vier Wochen nach Erhalt des Angebots. Eine Handlung

der Hornet Solar GmbH, die unmittelbar auf die Erbringung der

Dienstleistungen gerichtet ist, wird als Mitteilung angesehen. Wenn die

Dienstleistungen jedoch nicht wie im Angebot beschrieben erbracht werden

können, kommt kein Vertrag zwischen Ihnen und der Hornet Solar GmbH

zustande, da die Bedingung nicht erfüllt wurde. In diesem Fall wird die Hornet

Solar GmbH Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um Sie darüber zu informieren

und Ihnen gegebenenfalls ein neues Angebot zu unterbreiten.

1.3. Berechtigung: Ihr Einverständnis mit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung gilt

als verbindliche Erklärung, dass Sie der alleinige Eigentümer des Gebäudes

oder des Grundstücks sind, auf dem die Hornet Solar GmbH ihre Leistungen

erbringen wird.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

2.1. Wir, die Hornet Solar GmbH, verpflichtet sich zur Durchführung von

Elektroinstallationen, Photovoltaik-Installationen sowie Errichtung und

Inbetriebnahme von Wallboxen/E-Ladesäulen gemäß diesem Vertrag,

insbesondere Ziffer 3.

2.2. Die Errichtung und Inbetriebnahme der genannten Systeme wird gemäß

diesem Vertrag, insbesondere Ziffern 4 und 5, von uns durchgeführt.

2.3. Wir behalten uns das Recht vor, Dritte als Erfüllungsgehilfen im Sinne von §

278 BGB mit der Erfüllung der in diesem Vertrag übernommenen

Verpflichtungen zu beauftragen, dabei wird sichergestellt, dass die

Leistungen durch Fachpersonal sachgerecht sowie fachgerecht durchgeführt

werden.

2.4. Die Errichtungs- und Inbetriebnahmearbeiten, die anfallen, sind als

Nebenleistungen zum Kaufvertrag des Solarstromsystems anzusehen

(Auftrag mit Montageverpflichtung).

2.5. Die Übernahme der Anlagenbetreiberpflichten durch Hornet Solar GmbH sind

nicht Gegenstand dieses Vertrages. Bei sonstigen Formalitäten unterstützt

Sie die Hornet Solar GmbH angemessen.

2.6. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, den vereinbarten Preis nach Ziffer 7 zu

zahlen.

3. VERKAUF / EIGENTUMSVORBEHALT / GARANTIE

3.1. Kaufgegenstand: Das angebotene Solarstromsystem besteht aus einer oder

mehreren Komponenten wie Photovoltaikanlage (Photovoltaikmodule,

Unterkonstruktion, Wechselrichter), Stromspeicher, Wallbox und

möglicherweise weiteren Komponenten. Die Verantwortung für die Angaben

der Hersteller zu den Komponenten, z.B. in Datenblättern oder anderen

Produktinformationen, die dem persönlichen Angebot beigefügt sind, liegt

allein bei den Herstellern. Die Hornet Solar GmbH übernimmt keine

Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben. Visualisierungen, die dem

Angebot beigefügt sind, dienen lediglich der Veranschaulichung und lassen

keine Ansprüche auf ein bestimmtes Aussehen des Solarstromsystems

entstehen. Im Falle von Nichtverfügbarkeit einzelner Komponenten des

Solarstromsystems behält sich die Hornet Solar GmbH das Recht vor, diese

gegen mindestens gleichwertige Komponenten auszutauschen. Eine

entsprechende Benachrichtigung erfolgt rechtzeitig.

3.2. Übergabe: Das Solarstromsystem wird am im Angebot angegebenen

Installationsort an Sie übergeben. Die Übernahme des Solarstromsystems ist

verpflichtend. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe tragen Sie das Risiko für den

zufälligen Verlust oder die zufällige Verschlechterung des Solarstromsystems.

Ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen auch die Nutzungsrechte an dem

Solarstromsystem zu und Sie tragen die entsprechenden Belastungen.

3.3. Eigentumsvorbehalt: Die Parteien vereinbaren, dass das Eigentum am

Solarstromsystem und gegebenenfalls weiteren Komponenten erst mit

vollständiger Kaufpreiszahlung auf Sie übergeht.

3.4. Beschaffungsrisiko: Für die Beschaffung der bestellten Ware

(Beschaffungsrisiko) ist die Hornet Solar GmbH nicht verantwortlich. Dies gilt

auch für die Bestellung von Gattungswaren. Hornet Solar ist lediglich dazu

verpflichtet, die von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren zu liefern.

Diese Einschränkung gilt nicht, wenn es lediglich zu einer kurzfristigen

Lieferstörung kommt oder wir selbst für die Störung der Lieferung

verantwortlich sind, weil wir es versäumt haben, das Solarstromsystem

rechtzeitig durch ein kongruentes Deckungsgeschäft zu beschaffen. Hornet

Solar wird Sie umgehend über eine solche Nichtverfügbarkeit des

Solarstromsystems informieren.

3.5. Gewährleistung: Es gibt eine technische Abnutzung sowie eine natürliche

Alterung des Solarstromsystems, die zu Leistungsverlusten führen kann.

Solche Veränderungen stellen keinen Mangel dar und können auch durch

Änderungen in der Umgebung entstehen, die weder von Ihnen noch von

Hornet Solar verursacht werden können. Farbabweichungen bei den

Photovoltaikmodulen sind auch möglich, dies ist kein Indikator für eine

geringere Leistungsfähigkeit oder Haltbarkeit und stellt somit ebenfalls keinen

Mangel dar.

Schäden, die durch Fahrlässigkeit, Vorsatz, höhere Gewalt, Krieg oder Terror

verursacht werden, sind von der Gewährleistung in jedem Falle

ausgeschlossen. Auch sog. Mangelfolgeschäden, wie z.B. entgangene

Gewinne werden nicht erstattet. Hornet Solar gibt die Herstellergarantien

weiter und unterstützt Sie bei Problemen, haftet jedoch nicht selbst für die

dauerhafte Funktionalität der jeweiligen Komponente.

4. ERRICHTUNG

4.1. Statik: Es wird davon ausgegangen, dass die Einhaltung der

öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der Anforderungen der

jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes, von Ihnen

erfüllt wird. Wir sind nicht für die Kosten der entsprechenden Prüfung oder für

die Schaffung der Voraussetzungen verantwortlich, da beides ausdrücklich

nicht Teil des Vertrages ist. Sollten Sie Zweifel an der Standsicherheit haben,

dann sollten Sie auf eigene Kosten einen Statiker mit der Überprüfung

beauftragen.

4.2. Genehmigungen: Es wird davon ausgegangen, dass die Einhaltung der

öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der Anforderungen der

jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes, von Ihnen

erfüllt wird. Wir sind nicht für die Kosten der entsprechenden Prüfung oder für

die Schaffung der Voraussetzungen verantwortlich, da beides ausdrücklich

nicht Teil des Vertrages ist.

4.3. Ihre Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet, alle von uns angefragten

Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches sowie der

vorhandenen Elektrik vollumfänglich und der Wahrheit entsprechend

anzugeben.

4.4. Baufreiheit des Daches: Es ist erforderlich, dass die Dachflächen, auf denen

das Solarstromsystem installiert werden soll, in einem Zustand frei von

Bauwerken gehalten werden. Es kann notwendig sein, dass z.B.

Satellitenantennen oder andere Dachaufbauten durch Sie umgesetzt werden

müssen.

4.5. Bereithalten von Ersatzziegeln: Im Zusammenhang mit der Installation des

Solarstromsystems, insbesondere der Photovoltaikanlage, können

Dachziegel beschädigt werden. Die Bereitstellung einer ausreichenden

Anzahl von Ersatzziegeln liegt in Ihrer Verantwortung. Falls erforderlich,

müssen Sie auf Anfrage weitere Ziegel beschaffen.

4.6. Elektrotechnische Schutzmaßnahmen: Hornet Solar erbringt keine

elektrotechnischen Schutzmaßnahmen wie Schutzerdung oder

Potentialausgleich für das Solarstromsystem und ist auch nicht für die

Überprüfung der Notwendigkeit verantwortlich, es sei denn, dies ist im

Angebot ausdrücklich angegeben.

4.7. Erdarbeiten: Es liegt nicht in der Verantwortung der Hornet Solar GmbH, die

für die Installation des Solarstromsystems erforderlichen Erdarbeiten

durchzuführen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, es sei denn, es ergibt

sich etwas anderes aus dem Angebot.

4.8. Kaskadenschaltung: Die Umsetzung einer Kaskadenschaltung ist

ausgeschlossen, es sei denn, aus dem Angebot ergibt sich etwas anderes.

4.9. Termine: Hornet Solar wird Ihnen die relevanten Termine rechtzeitig bekannt

geben.

4.10. Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Unser Unternehmen benötigt

ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, auf denen

das Solarstromsystem installiert werden soll. Im Rahmen der

Angebotserstellung können abweichende Regelungen vereinbart werden.

Wenn nicht anders vereinbart, sollten unsere Montagefahrzeuge oder die

unserer Beauftragten bis auf eine Entfernung von 20 Metern an den

Installationsort heranfahren können.

Wir benötigen auch Zugang zu einem WC.

Sie müssen eigenverantwortlich sicherstellen, dass ein Gerüst aufgestellt

werden kann, sofern dies für die Installation erforderlich ist. Das Gerüst wird

normalerweise einige Tage vor dem geplanten Installationstermin von einem

von uns beauftragten Unternehmen aufgestellt. Für die Dauer der Installation

des Solarstromsystems sollten keine Arbeiten am Haus durchgeführt werden,

die die Aufstellung des Gerüsts behindern könnten. Wir bemühen uns, das

Gerüst unverzüglich nach erfolgter Installation des Solarstromsystems zu

entfernen.

Für die Zwischenlagerung von Material und Komponenten vor der Installation

des Solarstromsystems benötigen wir unentgeltlich vorhandene Flächen am

Installationsort. Bitte achten Sie darauf, dass elektrotechnische Komponenten

und Material vor jeglicher Witterung geschützt und bei mittlerer

Luftfeuchtigkeit bei Zimmertemperatur werden. Der Wechselrichter und der

Stromspeicher werden normalerweise an die vorgesehene

Verwendungsstelle geliefert. Stellen Sie sicher, dass der Zugang zur

Verwendungsstelle ungehindert möglich ist und dass die Durchgänge

ausreichend groß sind, um die Verbringung zur Verwendungsstelle zu

ermöglichen. Bitte stellen Sie uns oder unserem Dienstleister rechtzeitig

Informationen zum Zugang zur Verwendungsstelle zur Verfügung. Sie

müssen sicherstellen, dass genug Platz für die vorgesehene Installation

vorhanden ist.

4.11. Verzögerungen: Die Verantwortung für die Verzögerungen und

Zugangsbehinderungen am Installationsort liegt bei Ihnen. Falls

vertragswidrige Beschränkungen der Installation auftreten, kann es zu

Verschiebungen oder Verlängerungen der Termine und Fristen für unsere

Leistungen kommen. Sollten durch diese Verzögerungen Nutzungsausfälle

oder zusätzliche Kosten entstehen, sind diese von Ihnen zu tragen.

Zudem kann es durch Lieferengpässe zu Verzögerungen kommen. Hornet

Solar informiert Sie in diesem Falle unverzüglich.

4.12. Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik: Hornet Solar

GmbH legt großen Wert darauf, Elektroinstallationen, Photovoltaik-Systeme

sowie Wallboxen/E-Ladesäulen gemäß den allgemein akzeptierten

technischen Standards zu errichten, um eine optimale technische Sicherheit

zu gewährleisten. In manchen Fällen kann von diesen Standards abgewichen

werden, um eine maßgeschneiderte Lösung zu bieten, die auf die

individuellen Bedürfnisse der Kunden und bereits vorhandene Infrastruktur

abgestimmt ist.

5. LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERRICHTUNG UND

INBETRIEBNAHME

5.1. Anmeldung: Die Anmeldung des Solarstromsystems beim Netzbetreiber

erfolgt durch Hornet Solar GmbH als Ihr bevollmächtigter Vertreter.

5.2. Messstellenbetrieb:Sofern gewünscht, kann Hornet Solar GmbH den Antrag

auf Errichtung eines Einspeisezählers beim Netzbetreiber in Ihrem Namen

stellen. Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung der Zählersetzung nicht

Bestandteil des Vertrages ist.

5.3. Zählerschrank: Falls erforderlich und im Angebot enthalten oder separat

beauftragt, erneuert Hornet Solar GmbH den Zählerschrank für Sie.

5.4. Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft: Nach Abschluss der

Arbeiten wird die technische Betriebsbereitschaft der installierten Systeme

festgestellt und dokumentiert. Das entsprechende Protokoll wird Ihnen zur

Unterzeichnung vorgelegt. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die

erfolgreiche Durchführung der Arbeiten. Falls Sie die Unterschrift verweigern,

wird Ihnen eine angemessene Frist zur Klärung eingeräumt. Ohne sachlichen

Grund wird die technische Betriebsbereitschaft, nach Ablauf der Frist, als

gegeben angesehen. Als sachlicher Grund gilt lediglich das Vorliegen von

wesentlichen Mängeln an den installierten Systemen. Schäden an Ihrem

Eigentum müssen separat gemeldet werden. Die Beweislast für das Vorliegen

eines wesentlichen Mangels liegt bei Ihnen. Die technische

Betriebsbereitschaft kann von uns auch für einzelne Komponenten

festgestellt werden, wenn diese bereits eigenständig betriebsbereit sind.

5.5. Mitteilung Inbetriebnahmetermin: Das Datum der Inbetriebnahme

(Fertigmeldung) wird dem Netzbetreiber mitgeteilt. Diese Meldung erfolgt in

Ihrem Namen. Unter Inbetriebnahme versteht man die erstmalige

Inbetriebsetzung des Elektrotechnik-Systems nach dessen technischen

Betriebsbereitschaft.

5.6. Vollmacht: Um die genannten Tätigkeiten (5.5) durchzuführen, ist eine

Vollmacht erforderlich, für die ein entsprechendes Formular zur Verfügung

gestellt wird. Sollten Sie das Formular nicht fristgerecht signieren, so entfällt

der Anspruch auf die Meldung der Fertigstellung an den zuständigen

Energieversorger durch Hornet Solar.

5.7. Ihre Mitwirkungspflichten: Im Zuge der Erbringung unserer Leistungen im

Bereich Elektroinstallation, Photovoltaik und E-Ladesäulen/Wallboxen kann

es erforderlich sein, dass Sie uns bei der Ausfüllung von Anträgen,

Anmeldungen und anderen Datenerhebungsbögen für Behörden und/oder

Netzbetreiber unterstützen sowie uns die jeweils benötigten Informationen zur

Verfügung stellen. Sollten uns die geforderten Daten nicht aus dem

Vertragsinhalt bekannt sein, sind Sie verpflichtet, uns diese auf geeignete

Weise mitzuteilen. Darüber hinaus sind Sie dazu verpflichtet, uns sämtlichen

Schriftverkehr mit Behörden und Netzbetreibern im Zusammenhang mit der

Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen in eingescannter Form per E-Mail

zukommen zu lassen, sofern dieser für die Erfüllung des Vertrages

erforderlich ist.

5.8. Fotografien: Sie berechtigen uns, Fotografien der Anlagen zu erstellen, um

die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung der Anlagen zu

dokumentieren und diese zu Werbezwecken, beispielsweise auf unserer

Website oder unseren sozialen Medien zu verwenden.

5.9. Kosten: Die Kosten für Tätigkeiten, die von Dritten im Zusammenhang mit

den oben genannten Arbeiten durchgeführt werden, insbesondere für die

Herstellung des Netzanschlusses und die Ertüchtigung des Zählerschrankes

durch den Netzbetreiber, sind von Ihnen zu tragen. Diese Kosten sind nicht

im Kaufpreis gemäß Klausel 7 enthalten.

6. ANLAGENBETRIEB UND STÖRUNGSMANAGEMENT

6.1. Ab dem Datum der Inbetriebnahme der Anlagen sind Sie für die

energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetreibers verantwortlich.

Beachten Sie bitte, dass der Anlagenbetrieb und die damit verbundenen

Pflichten des Anlagenbetreibers nicht Teil dieses Vertrages sind. Wir

unterstützen Sie jedoch bei der Anmeldung der Anlagen beim PV-Meldeportal

bzw. im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Es könnte auch

notwendig sein, den Stromspeicher gesondert zu melden.

6.2. Die Verantwortung für sämtliche Mitteilungen, die als Anlagenbetreiber beim

Netzbetreiber oder bei der Bundesnetzagentur getätigt werden müssen,

obliegt allein Ihnen.

7. PREISE UND ZAHLUNGSARTEN

7.1. Preise: Zum Zeitpunkt der Bestellung gelten die im Angebot genannten

Preise. Alle Preisangaben sind Gesamtpreise in Euro (€), d.h. sie beinhalten

alle Bestandteile des Preises, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer

(sofern notwendig).

7.2. Anzahlung: Im Normalfall wird eine Anzahlung auf den Preis des

Solarstromsystems von Hornet Solar GmbH. Die Anzahlung muss

mindestens 30% und höchstens 60% des Angebotspreises betragen und ist

in Ihrem Angebot festgelegt. Hornet Solar GmbH stellt die Anzahlung in

Rechnung und sie muss innerhalb von sieben (7) Tagen nach

Vertragsabschluss (vgl. Ziffer 1.2) von Ihnen bezahlt werden. Die Anzahlung

wird auf zukünftige Rechnungsbeträge angerechnet. Falls die Anzahlung

nicht fristgerecht gezahlt wird, behält sich Hornet Solar GmbH das Recht vor,

vom Vertrag zurückzutreten.

7.3. Zahlung: Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Feststellung

der technischen Betriebsbereitschaft und Zugang der Rechnung per

Überweisung zu begleichen, abgesehen von der Anzahlung gemäß Ziffer 7.2.

Es ist zu beachten, dass ausschließlich Zahlungen von Konten innerhalb der

Europäischen Union (EU) akzeptiert werden. Eventuelle Kosten im

Zusammenhang mit der Geldüberweisung gehen zu Ihren Lasten.

7.4. Rechnungen via E-Mail: Sie stimmen zu, dass Sie ausschließlich

elektronische Rechnungen und Gutschriften von Hornet Solar erhalten, die an

die von Ihnen während der Anfrage angegebene E-Mail-Adresse gesendet

werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

7.5. Abtretung: Hornet Solar GmbH ist dazu befugt, alle Ansprüche gegen Sie an

Dritte zu übertragen. Dies betrifft nicht nur Ansprüche aus dem Verkauf, der

Lieferung und Installation des Solarsystems (einschließlich Dachmontage und

Elektroinstallation), sondern auch andere Forderungen.

8. RUHEN DER VERTRAGSPFLICHTEN

8.1. Falls Ereignisse höherer Gewalt, Terrorismus, Krieg oder andere Umstände,

die direkte Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand haben und außerhalb

der Kontrolle der Vertragsparteien liegen oder nicht durch angemessene

technische und/oder wirtschaftliche Maßnahmen abwendbar sind, auftreten

und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unmöglich machen, werden die

Vertragspflichten bis zur Beseitigung dieser Umstände und Folgen

ausgesetzt.

9. RÜCKTRITTSRECHT

9.1. Es besteht die Möglichkeit, dass Hornet Solar GmbH vom Vertrag zurücktritt,

wenn folgende Umstände eintreten: Die Installation kann aufgrund

unzureichender Statik des Gebäudes, insbesondere des Daches, nicht

erfolgen oder sonstige Umstände eine Installation nicht zulassen und der

Kunde sich weigert, auf seine Kosten eine erforderliche Ertüchtigung

durchzuführen. Des Weiteren kann Hornet Solar GmbH vom Vertrag

zurücktreten, wenn die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers

negativ ausfällt oder die Einhaltung der vom Netzbetreiber geforderten

Ausführung des Zählerplatzes oder einer im Zusammenhang mit der

Installation des Solarstromsystems etwaig erforderlichen Anpassung der

Kundenanlage mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, die bei

Vertragsschluss noch nicht bekannt waren. Wenn das im Angebot enthaltene

Solarstromsystem gemäß Ziffer 3.4 nicht verfügbar ist oder der Kunde trotz

Fristsetzung seinen Pflichten nach diesem Vertrag nicht nachkommt, behält

sich Hornet Solar GmbH ebenfalls das Recht vor, vom Vertrag

zurückzutreten.

9.2. Beide Parteien haben das Recht zum Rücktritt, falls festgestellt wird, dass die

Installation des Solarstromsystems nicht wie geplant durchführbar ist oder

falls die Installation unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse mit einer

unangemessenen Kostensteigerung verbunden wäre. Dies kann

beispielsweise der Fall sein, wenn die Dachziegel brüchig sind, der Dachstuhl

beschädigt ist oder aus Metall besteht, die vorhandene Dacheindeckung

ungeeignet ist oder der notwendige Trennungsabstand zum äußeren

Blitzschutz nicht eingehalten werden kann. Weitere Gründe können der

mangelnde Berührungsschutz der Hauselektrik, die unzureichende

Schutzerdung oder die Unmöglichkeit, einen geeigneten Montageort für die

zu installierenden Komponenten zu finden, sein. muss die andere

Vertragspartei schriftlich über den Grund informiert werden.

9.3. Die Erklärung des Rücktritts unter Nennung des Grundes muss in Schriftform

(§ 126 BGB) erfolgen und an die Gegenpartei gerichtet sein.

10. ROGNOSEN UND UNTERLAGEN

10.1. Prognosen: Die Analyse und Anlagenauslegung wurden gemäß den

geltenden technischen Vorschriften und aktuellen Gesetzgebungen erstellt.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund möglicher Abweichungen von den

statistischen Annahmen in der Praxis auch abweichende Ergebnisse möglich

sind. Die Berechnungen basieren auf softwaregestützten Simulationen und

Wetterdaten und beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten

Angaben.

10.2. Unterlagen: Maßgeblichkeit von Abbildungen, Zeichnungen und anderen

Unterlagen sind nicht zweifelsfrei gegeben. Abweichungen sind nicht

ausgeschlossen. Alle Eigentumsrechte und Urheberrechte an diesen

Unterlagen liegen bei uns.

11. HAFTUNG

11.1. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gelten.

11.2. Bei Verletzung von wichtigen Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung auf den Schaden

beschränkt, den wir zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als mögliche

Folge der Vertragsverletzung erwartet haben oder hätten vorhersehen

müssen, unter Berücksichtigung der bekannten oder zumutbarerweise zu

erwartenden Umstände.

11.3. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf schuldhaft verursachte

Schäden unsererseits sowie unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen,

sofern der Schaden nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Ausgenommen hiervon sind Schäden, die sich aus der Verletzung von

Pflichten ergeben, welche für eine ordnungsgemäße Durchführung des

Vertrages unerlässlich sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner

vertrauen darf (Kardinalpflichten).

11.4. Alle genannten Haftungsausschlüsse gelten auch für jegliche persönliche

Haftung von Angestellten und Mitarbeitern unseres Unternehmens sowie von

beauftragten Firmen im Rahmen der Vertragserfüllung.

11.5. Bei einer möglichen Zwischenlagerung von Material nach Ziffer 4.10, tragen

Sie die volle Verantwortung für das gelagerte Material. Sie haften dabei für

etwaige Beschädigungen sowie abhanden gekommenen Materialien.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1. Falls bestimmte Regelungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar

sind oder werden, bleibt der übrige Vertrag davon unbeeinflusst.

12.2. Falls bestimmte Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen davon unbeeinflusst.

12.3. Das anzuwendende Recht für diesen Vertrag ist das deutsche Recht und das

UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

12.4. Der Gerichtsstand ist ausschließlich Oldenburg.

12.5. Es existieren keine weiteren Vereinbarungen (Nebenabreden) zwischen den

Vertragsparteien neben diesem Vertrag und seinen Anlagen. Mündliche

Zusicherungen durch unsere Mitarbeiter oder Dritte im Rahmen der

Vertragsverhandlungen sowie nach Abschluss des Vertrages sind für Hornet

Solar GmbH nicht bindend.

13. WIDERRUFSRECHT

13.1. Widerrufsrecht: Innerhalb von 14 Tagen können Sie ohne Angabe von

Gründen von diesem Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt am Tag nachdem

Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die

letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht

auszuüben, müssen Sie uns unter folgender Adresse kontaktieren:

Langenberger Str. 7, 27798 Hude, Deutschland oder per E-Mail:

info@hornet-solar.de. Eine eindeutige Erklärung, wie ein mit der Post

versandter Brief oder eine E-Mail, informiert uns über Ihren Entschluss, den

Vertrag zu widerrufen. Um die Widerrufsfrist einzuhalten, reicht es aus, wenn

Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der

Widerrufsfrist absenden.

13.2. Folgen des Widerrufs: Wenn der Vertrag widerrufen wird, werden alle

Zahlungen, die eingegangen sind, einschließlich der Lieferkosten, spätestens

innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Widerrufserklärung zurückgezahlt.

Wir nutzen für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das Sie bei der

ursprünglichen Transaktion verwendet haben, es sei denn, es wurde etwas

anderes ausdrücklich vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis

wir die Waren wieder zurückerhalten haben. Die Waren müssen unverzüglich,

spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Widerrufserklärung an uns,

Hornet Solar GmbH, Langenberger Str. 7, 27798 Hude, Deutschland,

zurückgesendet oder übergeben werden.

13.3. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung müssen vom Käufer getragen

werden, wobei diese auf höchstens etwa 550 € geschätzt werden.

13.4. Ein Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist ist nur mit der Zustimmung von

Hornet Solar möglich. Wenn eine Zustimmung vorliegt, müssen bereits

erfolgte Lieferungen an uns zurückgegeben werden und eine pauschale

Entschädigung in Höhe von 999,- € ist von Ihnen zu zahlen.

Stand: 26.02.2023