AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vertragsschlüsse mit der Hornet Solar GmbH
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. 1.1 Vertragspartner: Die Hornet Solar GmbH, mit Sitz in 27798 Hude,
Langenberger Str. 7, Deutschland ist Vertragspartner für alle
abgeschlossenen Kaufverträge.
1.2. Vertragserklärungen: Durch die Bestätigung Ihres Angebots durch die
Hornet Solar GmbH wird der Kaufvertrag („Kaufvertrag“) noch nicht
rechtsverbindlich abgeschlossen.
Der rechtsverbindliche Vertragsschluss hängt von der Bedingung ab, dass die
Hornet Solar GmbH bestätigt, dass die Elektroinstallation, Photovoltaikanlage
oder Wallbox/E-Ladesäule wie im Angebot beschrieben errichtet werden
kann. Sobald die Hornet Solar GmbH Ihr akzeptiertes Angebot erhalten hat,
wird sie eine umfassende technische Vorbereitung und Qualitätssicherung
durchführen, um zu prüfen, ob die angebotenen Dienstleistungen wie im
Angebot beschrieben erbracht werden können. Dazu werden spezialisierte
und entsprechend ausgebildete Mitarbeiter der Hornet Solar GmbH die
Dienstleistungen im Detail prüfen. Wenn die Erbringung der Dienstleistungen
möglich ist, kommt es automatisch zum rechtsverbindlichen Vertragsschluss
zwischen Ihnen und der Hornet Solar GmbH. Die Hornet Solar GmbH wird
Ihnen das Ergebnis der Prüfung unverzüglich mitteilen, normalerweise
innerhalb von etwa vier Wochen nach Erhalt des Angebots. Eine Handlung
der Hornet Solar GmbH, die unmittelbar auf die Erbringung der
Dienstleistungen gerichtet ist, wird als Mitteilung angesehen. Wenn die
Dienstleistungen jedoch nicht wie im Angebot beschrieben erbracht werden
können, kommt kein Vertrag zwischen Ihnen und der Hornet Solar GmbH
zustande, da die Bedingung nicht erfüllt wurde. In diesem Fall wird die Hornet
Solar GmbH Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um Sie darüber zu informieren
und Ihnen gegebenenfalls ein neues Angebot zu unterbreiten.
1.3. Berechtigung: Ihr Einverständnis mit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung gilt
als verbindliche Erklärung, dass Sie der alleinige Eigentümer des Gebäudes
oder des Grundstücks sind, auf dem die Hornet Solar GmbH ihre Leistungen
erbringen wird.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1. Wir, die Hornet Solar GmbH, verpflichtet sich zur Durchführung von
Elektroinstallationen, Photovoltaik-Installationen sowie Errichtung und
Inbetriebnahme von Wallboxen/E-Ladesäulen gemäß diesem Vertrag,
insbesondere Ziffer 3.
2.2. Die Errichtung und Inbetriebnahme der genannten Systeme wird gemäß
diesem Vertrag, insbesondere Ziffern 4 und 5, von uns durchgeführt.
2.3. Wir behalten uns das Recht vor, Dritte als Erfüllungsgehilfen im Sinne von §
278 BGB mit der Erfüllung der in diesem Vertrag übernommenen
Verpflichtungen zu beauftragen, dabei wird sichergestellt, dass die
Leistungen durch Fachpersonal sachgerecht sowie fachgerecht durchgeführt
werden.
2.4. Die Errichtungs- und Inbetriebnahmearbeiten, die anfallen, sind als
Nebenleistungen zum Kaufvertrag des Solarstromsystems anzusehen
(Auftrag mit Montageverpflichtung).
2.5. Die Übernahme der Anlagenbetreiberpflichten durch Hornet Solar GmbH sind
nicht Gegenstand dieses Vertrages. Bei sonstigen Formalitäten unterstützt
Sie die Hornet Solar GmbH angemessen.
2.6. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, den vereinbarten Preis nach Ziffer 7 zu
zahlen.
3. VERKAUF / EIGENTUMSVORBEHALT / GARANTIE
3.1. Kaufgegenstand: Das angebotene Solarstromsystem besteht aus einer oder
mehreren Komponenten wie Photovoltaikanlage (Photovoltaikmodule,
Unterkonstruktion, Wechselrichter), Stromspeicher, Wallbox und
möglicherweise weiteren Komponenten. Die Verantwortung für die Angaben
der Hersteller zu den Komponenten, z.B. in Datenblättern oder anderen
Produktinformationen, die dem persönlichen Angebot beigefügt sind, liegt
allein bei den Herstellern. Die Hornet Solar GmbH übernimmt keine
Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben. Visualisierungen, die dem
Angebot beigefügt sind, dienen lediglich der Veranschaulichung und lassen
keine Ansprüche auf ein bestimmtes Aussehen des Solarstromsystems
entstehen. Im Falle von Nichtverfügbarkeit einzelner Komponenten des
Solarstromsystems behält sich die Hornet Solar GmbH das Recht vor, diese
gegen mindestens gleichwertige Komponenten auszutauschen. Eine
entsprechende Benachrichtigung erfolgt rechtzeitig.
3.2. Übergabe: Das Solarstromsystem wird am im Angebot angegebenen
Installationsort an Sie übergeben. Die Übernahme des Solarstromsystems ist
verpflichtend. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe tragen Sie das Risiko für den
zufälligen Verlust oder die zufällige Verschlechterung des Solarstromsystems.
Ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen auch die Nutzungsrechte an dem
Solarstromsystem zu und Sie tragen die entsprechenden Belastungen.
3.3. Eigentumsvorbehalt: Die Parteien vereinbaren, dass das Eigentum am
Solarstromsystem und gegebenenfalls weiteren Komponenten erst mit
vollständiger Kaufpreiszahlung auf Sie übergeht.
3.4. Beschaffungsrisiko: Für die Beschaffung der bestellten Ware
(Beschaffungsrisiko) ist die Hornet Solar GmbH nicht verantwortlich. Dies gilt
auch für die Bestellung von Gattungswaren. Hornet Solar ist lediglich dazu
verpflichtet, die von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren zu liefern.
Diese Einschränkung gilt nicht, wenn es lediglich zu einer kurzfristigen
Lieferstörung kommt oder wir selbst für die Störung der Lieferung
verantwortlich sind, weil wir es versäumt haben, das Solarstromsystem
rechtzeitig durch ein kongruentes Deckungsgeschäft zu beschaffen. Hornet
Solar wird Sie umgehend über eine solche Nichtverfügbarkeit des
Solarstromsystems informieren.
3.5. Gewährleistung: Es gibt eine technische Abnutzung sowie eine natürliche
Alterung des Solarstromsystems, die zu Leistungsverlusten führen kann.
Solche Veränderungen stellen keinen Mangel dar und können auch durch
Änderungen in der Umgebung entstehen, die weder von Ihnen noch von
Hornet Solar verursacht werden können. Farbabweichungen bei den
Photovoltaikmodulen sind auch möglich, dies ist kein Indikator für eine
geringere Leistungsfähigkeit oder Haltbarkeit und stellt somit ebenfalls keinen
Mangel dar.
Schäden, die durch Fahrlässigkeit, Vorsatz, höhere Gewalt, Krieg oder Terror
verursacht werden, sind von der Gewährleistung in jedem Falle
ausgeschlossen. Auch sog. Mangelfolgeschäden, wie z.B. entgangene
Gewinne werden nicht erstattet. Hornet Solar gibt die Herstellergarantien
weiter und unterstützt Sie bei Problemen, haftet jedoch nicht selbst für die
dauerhafte Funktionalität der jeweiligen Komponente.
4. ERRICHTUNG
4.1. Statik: Es wird davon ausgegangen, dass die Einhaltung der
öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der Anforderungen der
jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes, von Ihnen
erfüllt wird. Wir sind nicht für die Kosten der entsprechenden Prüfung oder für
die Schaffung der Voraussetzungen verantwortlich, da beides ausdrücklich
nicht Teil des Vertrages ist. Sollten Sie Zweifel an der Standsicherheit haben,
dann sollten Sie auf eigene Kosten einen Statiker mit der Überprüfung
beauftragen.
4.2. Genehmigungen: Es wird davon ausgegangen, dass die Einhaltung der
öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der Anforderungen der
jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes, von Ihnen
erfüllt wird. Wir sind nicht für die Kosten der entsprechenden Prüfung oder für
die Schaffung der Voraussetzungen verantwortlich, da beides ausdrücklich
nicht Teil des Vertrages ist.
4.3. Ihre Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet, alle von uns angefragten
Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches sowie der
vorhandenen Elektrik vollumfänglich und der Wahrheit entsprechend
anzugeben.
4.4. Baufreiheit des Daches: Es ist erforderlich, dass die Dachflächen, auf denen
das Solarstromsystem installiert werden soll, in einem Zustand frei von
Bauwerken gehalten werden. Es kann notwendig sein, dass z.B.
Satellitenantennen oder andere Dachaufbauten durch Sie umgesetzt werden
müssen.
4.5. Bereithalten von Ersatzziegeln: Im Zusammenhang mit der Installation des
Solarstromsystems, insbesondere der Photovoltaikanlage, können
Dachziegel beschädigt werden. Die Bereitstellung einer ausreichenden
Anzahl von Ersatzziegeln liegt in Ihrer Verantwortung. Falls erforderlich,
müssen Sie auf Anfrage weitere Ziegel beschaffen.
4.6. Elektrotechnische Schutzmaßnahmen: Hornet Solar erbringt keine
elektrotechnischen Schutzmaßnahmen wie Schutzerdung oder
Potentialausgleich für das Solarstromsystem und ist auch nicht für die
Überprüfung der Notwendigkeit verantwortlich, es sei denn, dies ist im
Angebot ausdrücklich angegeben.
4.7. Erdarbeiten: Es liegt nicht in der Verantwortung der Hornet Solar GmbH, die
für die Installation des Solarstromsystems erforderlichen Erdarbeiten
durchzuführen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, es sei denn, es ergibt
sich etwas anderes aus dem Angebot.
4.8. Kaskadenschaltung: Die Umsetzung einer Kaskadenschaltung ist
ausgeschlossen, es sei denn, aus dem Angebot ergibt sich etwas anderes.
4.9. Termine: Hornet Solar wird Ihnen die relevanten Termine rechtzeitig bekannt
geben.
4.10. Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Unser Unternehmen benötigt
ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, auf denen
das Solarstromsystem installiert werden soll. Im Rahmen der
Angebotserstellung können abweichende Regelungen vereinbart werden.
Wenn nicht anders vereinbart, sollten unsere Montagefahrzeuge oder die
unserer Beauftragten bis auf eine Entfernung von 20 Metern an den
Installationsort heranfahren können.
Wir benötigen auch Zugang zu einem WC.
Sie müssen eigenverantwortlich sicherstellen, dass ein Gerüst aufgestellt
werden kann, sofern dies für die Installation erforderlich ist. Das Gerüst wird
normalerweise einige Tage vor dem geplanten Installationstermin von einem
von uns beauftragten Unternehmen aufgestellt. Für die Dauer der Installation
des Solarstromsystems sollten keine Arbeiten am Haus durchgeführt werden,
die die Aufstellung des Gerüsts behindern könnten. Wir bemühen uns, das
Gerüst unverzüglich nach erfolgter Installation des Solarstromsystems zu
entfernen.
Für die Zwischenlagerung von Material und Komponenten vor der Installation
des Solarstromsystems benötigen wir unentgeltlich vorhandene Flächen am
Installationsort. Bitte achten Sie darauf, dass elektrotechnische Komponenten
und Material vor jeglicher Witterung geschützt und bei mittlerer
Luftfeuchtigkeit bei Zimmertemperatur werden. Der Wechselrichter und der
Stromspeicher werden normalerweise an die vorgesehene
Verwendungsstelle geliefert. Stellen Sie sicher, dass der Zugang zur
Verwendungsstelle ungehindert möglich ist und dass die Durchgänge
ausreichend groß sind, um die Verbringung zur Verwendungsstelle zu
ermöglichen. Bitte stellen Sie uns oder unserem Dienstleister rechtzeitig
Informationen zum Zugang zur Verwendungsstelle zur Verfügung. Sie
müssen sicherstellen, dass genug Platz für die vorgesehene Installation
vorhanden ist.
4.11. Verzögerungen: Die Verantwortung für die Verzögerungen und
Zugangsbehinderungen am Installationsort liegt bei Ihnen. Falls
vertragswidrige Beschränkungen der Installation auftreten, kann es zu
Verschiebungen oder Verlängerungen der Termine und Fristen für unsere
Leistungen kommen. Sollten durch diese Verzögerungen Nutzungsausfälle
oder zusätzliche Kosten entstehen, sind diese von Ihnen zu tragen.
Zudem kann es durch Lieferengpässe zu Verzögerungen kommen. Hornet
Solar informiert Sie in diesem Falle unverzüglich.
4.12. Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik: Hornet Solar
GmbH legt großen Wert darauf, Elektroinstallationen, Photovoltaik-Systeme
sowie Wallboxen/E-Ladesäulen gemäß den allgemein akzeptierten
technischen Standards zu errichten, um eine optimale technische Sicherheit
zu gewährleisten. In manchen Fällen kann von diesen Standards abgewichen
werden, um eine maßgeschneiderte Lösung zu bieten, die auf die
individuellen Bedürfnisse der Kunden und bereits vorhandene Infrastruktur
abgestimmt ist.
5. LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERRICHTUNG UND
INBETRIEBNAHME
5.1. Anmeldung: Die Anmeldung des Solarstromsystems beim Netzbetreiber
erfolgt durch Hornet Solar GmbH als Ihr bevollmächtigter Vertreter.
5.2. Messstellenbetrieb:Sofern gewünscht, kann Hornet Solar GmbH den Antrag
auf Errichtung eines Einspeisezählers beim Netzbetreiber in Ihrem Namen
stellen. Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung der Zählersetzung nicht
Bestandteil des Vertrages ist.
5.3. Zählerschrank: Falls erforderlich und im Angebot enthalten oder separat
beauftragt, erneuert Hornet Solar GmbH den Zählerschrank für Sie.
5.4. Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft: Nach Abschluss der
Arbeiten wird die technische Betriebsbereitschaft der installierten Systeme
festgestellt und dokumentiert. Das entsprechende Protokoll wird Ihnen zur
Unterzeichnung vorgelegt. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die
erfolgreiche Durchführung der Arbeiten. Falls Sie die Unterschrift verweigern,
wird Ihnen eine angemessene Frist zur Klärung eingeräumt. Ohne sachlichen
Grund wird die technische Betriebsbereitschaft, nach Ablauf der Frist, als
gegeben angesehen. Als sachlicher Grund gilt lediglich das Vorliegen von
wesentlichen Mängeln an den installierten Systemen. Schäden an Ihrem
Eigentum müssen separat gemeldet werden. Die Beweislast für das Vorliegen
eines wesentlichen Mangels liegt bei Ihnen. Die technische
Betriebsbereitschaft kann von uns auch für einzelne Komponenten
festgestellt werden, wenn diese bereits eigenständig betriebsbereit sind.
5.5. Mitteilung Inbetriebnahmetermin: Das Datum der Inbetriebnahme
(Fertigmeldung) wird dem Netzbetreiber mitgeteilt. Diese Meldung erfolgt in
Ihrem Namen. Unter Inbetriebnahme versteht man die erstmalige
Inbetriebsetzung des Elektrotechnik-Systems nach dessen technischen
Betriebsbereitschaft.
5.6. Vollmacht: Um die genannten Tätigkeiten (5.5) durchzuführen, ist eine
Vollmacht erforderlich, für die ein entsprechendes Formular zur Verfügung
gestellt wird. Sollten Sie das Formular nicht fristgerecht signieren, so entfällt
der Anspruch auf die Meldung der Fertigstellung an den zuständigen
Energieversorger durch Hornet Solar.
5.7. Ihre Mitwirkungspflichten: Im Zuge der Erbringung unserer Leistungen im
Bereich Elektroinstallation, Photovoltaik und E-Ladesäulen/Wallboxen kann
es erforderlich sein, dass Sie uns bei der Ausfüllung von Anträgen,
Anmeldungen und anderen Datenerhebungsbögen für Behörden und/oder
Netzbetreiber unterstützen sowie uns die jeweils benötigten Informationen zur
Verfügung stellen. Sollten uns die geforderten Daten nicht aus dem
Vertragsinhalt bekannt sein, sind Sie verpflichtet, uns diese auf geeignete
Weise mitzuteilen. Darüber hinaus sind Sie dazu verpflichtet, uns sämtlichen
Schriftverkehr mit Behörden und Netzbetreibern im Zusammenhang mit der
Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen in eingescannter Form per E-Mail
zukommen zu lassen, sofern dieser für die Erfüllung des Vertrages
erforderlich ist.
5.8. Fotografien: Sie berechtigen uns, Fotografien der Anlagen zu erstellen, um
die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung der Anlagen zu
dokumentieren und diese zu Werbezwecken, beispielsweise auf unserer
Website oder unseren sozialen Medien zu verwenden.
5.9. Kosten: Die Kosten für Tätigkeiten, die von Dritten im Zusammenhang mit
den oben genannten Arbeiten durchgeführt werden, insbesondere für die
Herstellung des Netzanschlusses und die Ertüchtigung des Zählerschrankes
durch den Netzbetreiber, sind von Ihnen zu tragen. Diese Kosten sind nicht
im Kaufpreis gemäß Klausel 7 enthalten.
6. ANLAGENBETRIEB UND STÖRUNGSMANAGEMENT
6.1. Ab dem Datum der Inbetriebnahme der Anlagen sind Sie für die
energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetreibers verantwortlich.
Beachten Sie bitte, dass der Anlagenbetrieb und die damit verbundenen
Pflichten des Anlagenbetreibers nicht Teil dieses Vertrages sind. Wir
unterstützen Sie jedoch bei der Anmeldung der Anlagen beim PV-Meldeportal
bzw. im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Es könnte auch
notwendig sein, den Stromspeicher gesondert zu melden.
6.2. Die Verantwortung für sämtliche Mitteilungen, die als Anlagenbetreiber beim
Netzbetreiber oder bei der Bundesnetzagentur getätigt werden müssen,
obliegt allein Ihnen.
7. PREISE UND ZAHLUNGSARTEN
7.1. Preise: Zum Zeitpunkt der Bestellung gelten die im Angebot genannten
Preise. Alle Preisangaben sind Gesamtpreise in Euro (€), d.h. sie beinhalten
alle Bestandteile des Preises, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer
(sofern notwendig).
7.2. Anzahlung: Im Normalfall wird eine Anzahlung auf den Preis des
Solarstromsystems von Hornet Solar GmbH. Die Anzahlung muss
mindestens 30% und höchstens 60% des Angebotspreises betragen und ist
in Ihrem Angebot festgelegt. Hornet Solar GmbH stellt die Anzahlung in
Rechnung und sie muss innerhalb von sieben (7) Tagen nach
Vertragsabschluss (vgl. Ziffer 1.2) von Ihnen bezahlt werden. Die Anzahlung
wird auf zukünftige Rechnungsbeträge angerechnet. Falls die Anzahlung
nicht fristgerecht gezahlt wird, behält sich Hornet Solar GmbH das Recht vor,
vom Vertrag zurückzutreten.
7.3. Zahlung: Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Feststellung
der technischen Betriebsbereitschaft und Zugang der Rechnung per
Überweisung zu begleichen, abgesehen von der Anzahlung gemäß Ziffer 7.2.
Es ist zu beachten, dass ausschließlich Zahlungen von Konten innerhalb der
Europäischen Union (EU) akzeptiert werden. Eventuelle Kosten im
Zusammenhang mit der Geldüberweisung gehen zu Ihren Lasten.
7.4. Rechnungen via E-Mail: Sie stimmen zu, dass Sie ausschließlich
elektronische Rechnungen und Gutschriften von Hornet Solar erhalten, die an
die von Ihnen während der Anfrage angegebene E-Mail-Adresse gesendet
werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
7.5. Abtretung: Hornet Solar GmbH ist dazu befugt, alle Ansprüche gegen Sie an
Dritte zu übertragen. Dies betrifft nicht nur Ansprüche aus dem Verkauf, der
Lieferung und Installation des Solarsystems (einschließlich Dachmontage und
Elektroinstallation), sondern auch andere Forderungen.
8. RUHEN DER VERTRAGSPFLICHTEN
8.1. Falls Ereignisse höherer Gewalt, Terrorismus, Krieg oder andere Umstände,
die direkte Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand haben und außerhalb
der Kontrolle der Vertragsparteien liegen oder nicht durch angemessene
technische und/oder wirtschaftliche Maßnahmen abwendbar sind, auftreten
und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unmöglich machen, werden die
Vertragspflichten bis zur Beseitigung dieser Umstände und Folgen
ausgesetzt.
9. RÜCKTRITTSRECHT
9.1. Es besteht die Möglichkeit, dass Hornet Solar GmbH vom Vertrag zurücktritt,
wenn folgende Umstände eintreten: Die Installation kann aufgrund
unzureichender Statik des Gebäudes, insbesondere des Daches, nicht
erfolgen oder sonstige Umstände eine Installation nicht zulassen und der
Kunde sich weigert, auf seine Kosten eine erforderliche Ertüchtigung
durchzuführen. Des Weiteren kann Hornet Solar GmbH vom Vertrag
zurücktreten, wenn die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers
negativ ausfällt oder die Einhaltung der vom Netzbetreiber geforderten
Ausführung des Zählerplatzes oder einer im Zusammenhang mit der
Installation des Solarstromsystems etwaig erforderlichen Anpassung der
Kundenanlage mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, die bei
Vertragsschluss noch nicht bekannt waren. Wenn das im Angebot enthaltene
Solarstromsystem gemäß Ziffer 3.4 nicht verfügbar ist oder der Kunde trotz
Fristsetzung seinen Pflichten nach diesem Vertrag nicht nachkommt, behält
sich Hornet Solar GmbH ebenfalls das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten.
9.2. Beide Parteien haben das Recht zum Rücktritt, falls festgestellt wird, dass die
Installation des Solarstromsystems nicht wie geplant durchführbar ist oder
falls die Installation unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse mit einer
unangemessenen Kostensteigerung verbunden wäre. Dies kann
beispielsweise der Fall sein, wenn die Dachziegel brüchig sind, der Dachstuhl
beschädigt ist oder aus Metall besteht, die vorhandene Dacheindeckung
ungeeignet ist oder der notwendige Trennungsabstand zum äußeren
Blitzschutz nicht eingehalten werden kann. Weitere Gründe können der
mangelnde Berührungsschutz der Hauselektrik, die unzureichende
Schutzerdung oder die Unmöglichkeit, einen geeigneten Montageort für die
zu installierenden Komponenten zu finden, sein. muss die andere
Vertragspartei schriftlich über den Grund informiert werden.
9.3. Die Erklärung des Rücktritts unter Nennung des Grundes muss in Schriftform
(§ 126 BGB) erfolgen und an die Gegenpartei gerichtet sein.
10. ROGNOSEN UND UNTERLAGEN
10.1. Prognosen: Die Analyse und Anlagenauslegung wurden gemäß den
geltenden technischen Vorschriften und aktuellen Gesetzgebungen erstellt.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund möglicher Abweichungen von den
statistischen Annahmen in der Praxis auch abweichende Ergebnisse möglich
sind. Die Berechnungen basieren auf softwaregestützten Simulationen und
Wetterdaten und beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten
Angaben.
10.2. Unterlagen: Maßgeblichkeit von Abbildungen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen sind nicht zweifelsfrei gegeben. Abweichungen sind nicht
ausgeschlossen. Alle Eigentumsrechte und Urheberrechte an diesen
Unterlagen liegen bei uns.
11. HAFTUNG
11.1. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gelten.
11.2. Bei Verletzung von wichtigen Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung auf den Schaden
beschränkt, den wir zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als mögliche
Folge der Vertragsverletzung erwartet haben oder hätten vorhersehen
müssen, unter Berücksichtigung der bekannten oder zumutbarerweise zu
erwartenden Umstände.
11.3. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf schuldhaft verursachte
Schäden unsererseits sowie unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen,
sofern der Schaden nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Ausgenommen hiervon sind Schäden, die sich aus der Verletzung von
Pflichten ergeben, welche für eine ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages unerlässlich sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
vertrauen darf (Kardinalpflichten).
11.4. Alle genannten Haftungsausschlüsse gelten auch für jegliche persönliche
Haftung von Angestellten und Mitarbeitern unseres Unternehmens sowie von
beauftragten Firmen im Rahmen der Vertragserfüllung.
11.5. Bei einer möglichen Zwischenlagerung von Material nach Ziffer 4.10, tragen
Sie die volle Verantwortung für das gelagerte Material. Sie haften dabei für
etwaige Beschädigungen sowie abhanden gekommenen Materialien.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Falls bestimmte Regelungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar
sind oder werden, bleibt der übrige Vertrag davon unbeeinflusst.
12.2. Falls bestimmte Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen davon unbeeinflusst.
12.3. Das anzuwendende Recht für diesen Vertrag ist das deutsche Recht und das
UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
12.4. Der Gerichtsstand ist ausschließlich Oldenburg.
12.5. Es existieren keine weiteren Vereinbarungen (Nebenabreden) zwischen den
Vertragsparteien neben diesem Vertrag und seinen Anlagen. Mündliche
Zusicherungen durch unsere Mitarbeiter oder Dritte im Rahmen der
Vertragsverhandlungen sowie nach Abschluss des Vertrages sind für Hornet
Solar GmbH nicht bindend.
13. WIDERRUFSRECHT
13.1. Widerrufsrecht: Innerhalb von 14 Tagen können Sie ohne Angabe von
Gründen von diesem Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt am Tag nachdem
Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die
letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht
auszuüben, müssen Sie uns unter folgender Adresse kontaktieren:
Langenberger Str. 7, 27798 Hude, Deutschland oder per E-Mail:
info@hornet-solar.de. Eine eindeutige Erklärung, wie ein mit der Post
versandter Brief oder eine E-Mail, informiert uns über Ihren Entschluss, den
Vertrag zu widerrufen. Um die Widerrufsfrist einzuhalten, reicht es aus, wenn
Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
13.2. Folgen des Widerrufs: Wenn der Vertrag widerrufen wird, werden alle
Zahlungen, die eingegangen sind, einschließlich der Lieferkosten, spätestens
innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Widerrufserklärung zurückgezahlt.
Wir nutzen für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion verwendet haben, es sei denn, es wurde etwas
anderes ausdrücklich vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis
wir die Waren wieder zurückerhalten haben. Die Waren müssen unverzüglich,
spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Widerrufserklärung an uns,
Hornet Solar GmbH, Langenberger Str. 7, 27798 Hude, Deutschland,
zurückgesendet oder übergeben werden.
13.3. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung müssen vom Käufer getragen
werden, wobei diese auf höchstens etwa 550 € geschätzt werden.
13.4. Ein Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist ist nur mit der Zustimmung von
Hornet Solar möglich. Wenn eine Zustimmung vorliegt, müssen bereits
erfolgte Lieferungen an uns zurückgegeben werden und eine pauschale
Entschädigung in Höhe von 999,- € ist von Ihnen zu zahlen.
Stand: 26.02.2023