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Keine Umsatzsteuer mehr auf Photovoltaikanlagen

Die jüngste Entscheidung der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen von 19% auf 0% zu senken, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende und unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien. Photovoltaikanlagen sind eine wichtige Säule im Kampf gegen den Klimawandel, da sie durch die Eigenproduktion von Strom Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, unabhängig von Energieversorgern zu werden und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Mit der Mehrwertsteuersenkung wird die Installation von Photovoltaikanlagen für noch mehr Menschen erschwinglich und erleichtert den Übergang zu erneuerbaren Energien. Die Hornet Solar GmbH begrüßt diese Entscheidung und steht Ihnen gerne zur Seite, um Ihnen bei allen Fragen zur Nutzung von Photovoltaikanlagen zu helfen.

Wer ist berechtigt, die 0% Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen zu erhalten?

In der Regel können private Haushalte, die eine Photovoltaikanlage für den Eigenbedarf nutzen und keinen Strom gewerblich an das öffentliche Netz verkaufen, die 0% Mehrwertsteuer erhalten. Auch gewerbliche Kunden können unter bestimmten Voraussetzungen die 0% Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen erhalten, beispielsweise wenn das Gebäude für eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit genutzt wird. Auch eine Nachrüstung von Modulen, wesentlichen Komponenten und Speichern unterliegt dem 0%-Steuersatz. Durch die Anwendung des neuen 0%-Steuersatzes entfällt die Entrichtung der Umsatzsteuer.

Worauf sollte ich achten, wenn ich die 0% Mehrwertsteuer beantragen möchte?

Wenn Sie die 0% Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation Ihrer Photovoltaikanlage in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass die Anlage für den Eigenbedarf genutzt wird und keinen Strom gewerblich an das öffentliche Netz verkauft. Zudem müssen Sie die Anlage selbst kaufen und einen Dienstleister mit einer Rechnung ohne Mehrwertsteuer beauftragen. Wir von Hornet Solar sorgen dafür, dass die Rechnung für die Photovoltaikanlage eindeutig als „Ohne Mehrwertsteuer“ gekennzeichnet ist.

Kann ich mir trotzdem die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen?

Durch die Einführung des 0%-Steuersatzes wird ab dem 1. Januar 2023 in Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen. Daher ist es zukünftig nicht mehr möglich oder erforderlich, sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen (Vorsteuer).

Die Mehrwertsteuersenkung für Photovoltaikanlagen in Deutschland ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende und unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf 0% macht Photovoltaikanlagen für noch mehr Menschen erschwinglich und erleichtert den Übergang zu erneuerbaren Energien. Durch die Eigenproduktion von Strom können Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig von Energieversorgern werden und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.